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Altersgrenze |
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Altersgrenze für die
Ernennung als Beamter auf Lebenszeit
Altersgrenze für die Beendigung des Dienstverhältnisses § 25 Beamtenrechtsrahmengesetz (65. Lebensjahr Eintritt in den Ruhestand) § 48 Deutsches Richtergesetz (65. Lebensjahr Eintritt in den Ruhestand) § 33 TVöD (Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird) § 33 TV-L (Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagfreien Regelaltersrente erreicht wird) § 33 TV-Ärzte (Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagfreien Regelaltersrente erreicht wird)
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