Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Fachwortsammlung
 

Altersgrenze

Altersgrenze für die Ernennung als Beamter auf Lebenszeit
§ 6 Beamtenrechtsrahmengesetz (27. Lebensjahr)

 

 

 

 

Altersgrenze für die Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 25 Beamtenrechtsrahmengesetz (65. Lebensjahr Eintritt in den Ruhestand)

§ 48 Deutsches Richtergesetz (65. Lebensjahr Eintritt in den Ruhestand)

§ 33 TVöD (Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird)

§ 33 TV-L (Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagfreien Regelaltersrente erreicht wird)

§ 33 TV-Ärzte (Ablauf des Monats, in dem das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagfreien Regelaltersrente erreicht wird)

 

 

 

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