Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Fachwortsammlung
 

Altersstufen

in der Besoldungsordnung

§ 27 BBesG (Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren,
    bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren)
    Der Beginn wird durch das Besoldungsdienstalter (§ 28 BBesG) bestimmt.
    Programm zur Berechnung des Beginn des Besoldungsdienstalter

B  keine Altersstufen, da feste Gehälter

C  (aufgehoben, im Abstand von 2 Jahren)

W  keine Altersstufen, da feste Gehälter, aber Leistungsbezüge nach § 33 BBesG

R   nach § 38 BBesG in R1 und R2 im Abstand von 2 Jahren, sonst feste Gehälter

 

in den Entgeltgruppen des

§ 16 TVöD-Bund *)

§ 16 TVöD-VKA *)

§ 16 TV-Länder *)

§ 16 TV-Ärzte

§ 19 TV-Ärzte/VKA

*) Die Laufzeit der Entgeltstufen kann ab der Stufe 3 leistungsabhängig verlängert oder verkürzt
   werden

 

in den Vergütungsgruppen des BAT

§ 27 BAT (Bund/Land)

§ 27 BAT (VKA)

§ 27 BAT für 1b-Angestellte

 

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