Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Zulagen im öffentlichen Dienst
 

Aussendienstzulage im öffentlichen Dienst

1. für Beamte

4. (Vorb. zu den BBesO A und B)

Zulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst

(1) Soldaten erhalten, wenn sie überwiegend als Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst verwendet werden, eine Stellenzulage nach Anlage IX. Die Stellenzulage wird frühestens nach Ablauf von 15 Monaten seit der Einstellung des Soldaten gewährt. Die Zulage wird neben einer Stellenzulage nach Nummer 5a, 6, 8, 9 oder 9a nur gewährt, soweit sie diese übersteigt.

(2) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt der Bundesminister der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern.

 

Die Zulagen für Landes- und Kommunalbeamte sind in den Landesbesoldungsgesetzen festgesetzt.


2. für TVöD-Beschäftigte

keine Regelung

 

 

3. für TV-L-Beschäftigte

keine Regelung

 

 

4. für BAT-Angestellte

keine Regelung

 

 

Zulagen-Assistent

Nach dem Klicken auf eine der Programmzeilen 13 bis 15 öffnet sich dieser Zulagen-Assistent:Zulagen-Assistent

 

 

Zulagenverzeichnis

 

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