Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Zulagen im öffentlichen Dienst
 

zulage im öffentlichen Dienst

1. für Beamte

Die Zulagen für Beamte sind im Bundesbesoldungsgesetz in folgenden §§ geregelt.
  § 42 Amtszulagen und Stellenzulagen
  § 42a Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
  § 43
  § 44 Stellenzulage für hauptamtliche Lehrkräfte
  § 45 Zulage für die Wahrnehmung befristeter Funktionen
  § 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes
  § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse
  § 48 Mehrarbeitsvergütung, Vergütung für die Teilname an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse
  § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst
  § 50
  § 50a Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung
  § 51 Andere Zulagen und Vergütungen

 

Die Zulagen für Landes- und Kommunalbeamte sind in den Landesbesoldungsgesetzen festgesetzt.


2. für TVöD-Beschäftigte

In Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C bzw. § 23 TVÜ-VKA sind die aus der BAT-Ära weitergeltenden Zulagetarife aufgelistet.

 

 

3. für TV-L-Beschäftigte

In Anlage 1 TVÜ-Länder Teil C sind die aus der BAT-Ära weitergeltenden Zulagetarife aufgelistet.

 

 

4. für BAT-Angestellte

Tarifverträge über Zulagen

 

 

Zulagen-Assistent

Nach dem Klicken auf eine der Programmzeilen 13 bis 15 öffnet sich dieser Zulagen-Assistent:Zulagen-Assistent

 

 

Zulagenverzeichnis

 

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