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Anwendung der Gleitzone
Die Gleitzone beginnt bei 400,01 EUR und
endet bei 800,00 EUR. Nur wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt
innerhalb dieser Spanne liegt, ist das besondere
Beitragsberechnungsverfahren der Gleitzone durchzuführen. Die Regelungen
der Gleitzone gelten dabei grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also
auch für versicherungspflichtige Aushilfen, Studenten, Schüler, Rentner
usw.
Ob die Regelungen der Gleitzone
anzuwenden sind, ist für jeden Sozialversicherungszweig ‑ also die
Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die
Arbeitslosenversicherung ‑ getrennt zu prüfen. In bestimmten Fällen
kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Gleitzonenregelungen bei der
Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gelten, in den anderen
Versicherungszweigen aber nicht.
Überschreitet das regelmäßige
Arbeitsentgelt den oberen Grenzbetrag der Gleitzone, gelten die
„allgemeinen" Regelungen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge;
und zwar auch dann, wenn das Arbeitsentgelt in einzelnen Monaten
innerhalb oder gar unterhalb der Gleitzone liegt.
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