Geringverdiener

 

Abschnitt

Gleitzone

 

Unterabschnitt

Anwendung

 

Anwendung der Gleitzone

Die Gleitzone beginnt bei 400,01 EUR und endet bei 800,00 EUR. Nur wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb dieser Spanne liegt, ist das besondere Beitragsberechnungsverfahren der Gleitzone durchzuführen. Die Regelungen der Gleitzone gelten dabei grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für versicherungspflichtige Aushilfen, Studenten, Schüler, Rentner usw.

Ob die Regelungen der Gleitzone anzuwenden sind, ist für jeden Sozialversicherungszweig  ‑ also die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung ‑  getrennt zu prüfen. In bestimmten Fällen kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Gleitzonenregelungen bei der Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge gelten, in den anderen Versicherungszweigen aber nicht.

Überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt den oberen Grenzbetrag der Gleitzone, gelten die „allgemeinen" Regelungen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge; und zwar auch dann, wenn das Arbeitsentgelt in einzelnen Monaten innerhalb oder gar unterhalb der Gleitzone liegt.

 

 
   

 

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