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Leistungsrechtliche
Auswirkungen der Gleitzone
Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag
aufgrund der Gleitzonenregelungen hat auf die Höhe der Leistungen in der
Krankenversicherung keinen Einfluss. So wird zum Beispiel bei der
Berechnung des Krankengeldes das ungekürzte (beitragspflichtige)
Arbeitsentgelt berücksichtigt. Aus diesem Grund ist in den
Verdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber auch das ungekürzte Entgelt zu
bescheinigen. Auch bei der Berechnung des für die Ermittlung des
Arbeitslosengeldes zu Grunde zu legenden Leistungsentgelts werden die
besonderen Regelungen zu den verminderten Entgeltabzügen in der
Gleitzone nicht berücksichtigt.
Lediglich bei der späteren
Rentenberechnung hat das reduzierte Arbeitsentgelt Auswirkungen, es sei
denn, der Arbeitnehmer hat auf die Anwendung der Gleitzonenregelungen
verzichtet. Im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Rentenbeziehern
werden hingegen immer die tatsächlichen Arbeitsentgelte zu Grunde
gelegt.
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