Geringverdiener

 

Abschnitt

Gleitzone

 

Unterabschnitt

Besonderheiten

 

Leistungsrechtliche Auswirkungen der Gleitzone

Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag aufgrund der Gleitzonenregelungen hat auf die Höhe der Leistungen in der Krankenversicherung keinen Einfluss. So wird zum Beispiel bei der Berechnung des Krankengeldes das ungekürzte (beitragspflichtige) Arbeitsentgelt berücksichtigt. Aus diesem Grund ist in den Verdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber auch das ungekürzte Entgelt zu bescheinigen. Auch bei der Berechnung des für die Ermittlung des Arbeitslosengeldes zu Grunde zu legenden Leistungsentgelts werden die besonderen Regelungen zu den verminderten Entgeltabzügen in der Gleitzone nicht berücksichtigt.

Lediglich bei der späteren Rentenberechnung hat das reduzierte Arbeitsentgelt Auswirkungen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat auf die Anwendung der Gleitzonenregelungen verzichtet. Im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Rentenbeziehern werden hingegen immer die tatsächlichen Arbeitsentgelte zu Grunde gelegt.

 

 
   

 

 

 

 

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