Geringverdiener

 

Abschnitt

Gleitzone

 

Unterabschnitt

Beitragsberechnung

 

Besonderheiten in einzelnen Sozialversicherungszweigen

Der für Beschäftigte, die als Bezieher einer Altersvollrente bzw. Versorgung (z. B. ehemalige Beamte) oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres oder wegen einer Beitragserstattung aus eigener Versicherung rentenversicherungsfrei sind, zu zahlende Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung ist auch in Gleitzonenfällen abzuführen. Für Beschäftigte, die aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung rentenversicherungsfrei sind, ist der Arbeitgeberbeitragsanteil zur Versorgungseinrichtung zu zahlen.

 

 
   

 

 

 

 

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