Geringverdiener

 

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Beitragsberechnung

 

Beitragsberechnung

Nachdem das Arbeitsentgelt mit der genannten Formel reduziert wurde, sind die Beiträge wie folgt festzustellen:

- Aus dem reduzierten Arbeitsentgelt ist zunächst
  der Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach den
  „allgemeinen Vorschriften" zu errechnen. Dabei
  sind die in den einzelnen Versicherungszweigen
  geltenden Beitragssätze zu Grunde zu legen.

- Danach ist der Arbeitgeberbeitragsanteil aus dem
  ungekürzten Arbeitsentgelt zu ermitteln.

- Der Arbeitnehmerbeitragsanteil ergibt sich aus der
  Differenz zwischen dem Gesamtsozialversicherungs-
  beitrag und dem Arbeitgeberbeitragsanteil.

 

Liegt der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers in Sachsen, sind die besonderen Regelungen bei der Beitragslastverteilung in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen.

 

Beispiel:
Berechnung der Beiträge

 

Gesamtbeitrag
(berechnet aus
379,85 EUR)

 

AG-Anteil
(berechnet aus
500,00 EUR)

AN-Anteil
(Gesamtbeitrag minus
AG-Anteil)

KV 14,9 %

56,60 EUR

37,25 EUR

19,35 EUR

PV (1,7 %)

6,46 EUR

4,25 EUR

2,21 EUR

RV (19,5 %)

74,08 EUR

48,75 EUR

25,33 EUR

ALV (6,5 %)

24,70 EUR

16,25 EUR

8,45 EUR

 

 

 

 

 

 
   

 

 

 

 

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