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Allgemeines
Bei Beschäftigungen, in denen zwar das
regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das
tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die Gleitzonengrenzen
über- oder unterschreitet (z. B, bei schwankendem Arbeitsentgelt), kann
das für die Beitragsberechnung zu ermittelnde beitragspflichtige
Arbeitsentgelt nicht nach den genannten Formeln berechnet werden.
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