Geringverdiener

 

Abschnitt

Gleitzone

 

Unterabschnitt

Entgelte außerhalb der Gleitzone

 

Überschreiten der Gleitzone

In den Monaten des Überschreitens der oberen Gleitzonengrenze von 800 EUR sind die Beiträge nach den „allgemeinen" Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt von mehr als 800 EUR als beitragspflichtige Einnahme zu Grunde zu legen, und die Beiträge sind vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen.

 

Beispiel:

Beschäftigung                   1.4.2003 bis 31.12.2003

EUR

monatliches Arbeitsentgelt

380,00

Weihnachtsgeld im Dezember

500,00

regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt
(380 x 9 + 500) : 9


435,56

Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz
(KV=14,9%, PV=1,7%, RV=19,5%, ALV=6,5%)


42,6 %

 

 

Zeitraum  1.4.2003 bis 30.11.2003

 

beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (380,00 x 0,5995)

227,81

GSV Beitrag (227,81 x 21,3 % x 2)

97,04

Arbeitgeberanteil (380,00 x 21,3 %)

80,94

Arbeitnehmeranteil (97, 04 ‑ 80, 94)

16,10

 

 

Zeitraum 1.12.2003 bis 31.12.2003

 

beitragspflichtiges Arbeitsentgelt (500,00 + 380,00)

880,00

GSV-Beitrag (880,00 x 21,3 % x 2)

374,88

Arbeitgeberanteil (880,00 x 21,3 %)

187,44

Arbeitnehmeranteil (880,00 x 21,3 %)

187,44

 

Die Berechnung der Beiträge ist grundsätzlich getrennt nach Versicherungszweigen vorzunehmen. Aus Vereinfachungsgründen wurde mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz gerechnet.

 

 
   

 

 

 

 

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