Geringverdiener

 

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Gleitzone

 

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FAQ

 

Fragen zur Gleitzone

Was ist die Gleitzone?
 
Die Gleitzone beginnt bei 400,01 EUR und endet bei 800 EUR. Beschäftigungen, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb dieser Spanne liegt, sind zwar versicherungspflichtig, allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten und innerhalb der Gleitzone linear ansteigenden Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt hingegen unverändert.

Gilt die Gleitzone in allen Zweigen der Sozialversicherung?
 
Ja, grundsätzlich gilt die Gleitzone für alle Versicherungszweige. Die Anwendung der Gleitzone ist jedoch für jeden Sozialversicherungszweig – also die Kranken- und Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung – getrennt zu prüfen.
 

Wie werden die Beiträge in der Gleitzone berechnet?
 
Zunächst wird das Arbeitsentgelt mit einer speziellen Formel reduziert.
Aus dem reduzierten Arbeitsentgelt ist dann der Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach den „allgemeinen Vorschriften“ zu errechnen. Dabei sind die in den einzelnen Versicherungszweigen geltenden Beitragssätze zu Grunde zu legen.
Danach ist der Arbeitgeberbeitragsanteil aus dem ungekürzten Arbeitsentgelt zu ermitteln.
Der Arbeitnehmerbeitragsanteil ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag und dem Arbeitgeberbeitragsanteil.

 

Wie wird das Arbeitsentgelt in der Gleitzone reduziert?
 
Das der Beitragsberechnung zu Grunde zu legende Arbeitsentgelt kann für das Jahr 2006 mit folgender vereinfachten Formel berechnet werden:

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt = 1,4033 x Arbeitsentgelt – 322,64

Bei Teilarbeitsentgelten und mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen kann diese Formel jedoch nicht angewandt werden.

Was passiert, wenn das Arbeitsentgelt in einzelnen Monaten unterhalb der Gleitzonengrenze liegt?
 
Bei Beschäftigungen, in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die untere Gleitzonengrenze von 400,01 EUR unterschreitet (z. B. bei schwankendem Arbeitsentgelt), ist für die Berechnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2006 = 0,5967) zu multiplizieren.

 

Was passiert, wenn das Arbeitsentgelt in einzelnen Monaten oberhalb der Gleitzonengrenze liegt?
 
Bei Beschäftigungen, in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch die obere Gleitzonengrenze von 800,00 EUR überschreitet (z. B. bei schwankendem Arbeitsentgelt), sind die Beiträge nach den „allgemeinen“ Regelungen zu berechnen und die Beiträge grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und ggf. der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung, den der Arbeitnehmer auch in diesen Fällen allein trägt, wird vom nicht reduzierten Arbeitsentgelt ermittelt.

 

Wie wirkt sich die Anwendung der Gleitzone auf die Rente aus?
 
Die Höhe des Arbeitsentgelts wirkt sich unmittelbar auf die spätere Rente des Arbeitnehmers aus. Da das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bei Arbeitnehmern, die Beschäftigungen in der Gleitzone ausüben, reduziert wird, ist auch die spätere Rente geringer. Um diesen Nachteil auszugleichen, besteht die Möglichkeit, auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu verzichten und den vollen Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Hierzu erklärt der Arbeitnehmer schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber, dass der Beitragsberechnung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt das tatsächliche Arbeitsentgelt (gilt nur für die Rentenversicherung) zu Grunde gelegt werden soll.

Hat die Gleitzone Einfluss auf die Höhe der Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung?
 
Die Umlagen zur AOK-Entgeltfortzahlungsversicherung sind von demjenigen Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). Da in Gleitzonenfällen das reduzierte Arbeitsentgelt als Beitragsbemessungsgrundlage zu Grunde zu legen ist, hat die Berechnung der Umlage ebenfalls von dem reduzierten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu erfolgen, es sei denn, auf die Reduzierung wurde verzichtet.

 

Hat die Anwendung der Gleitzone Auswirkungen auf die Leistungen der Krankenversicherung?
 
Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag aufgrund der Gleitzonenregelungen hat auf die Höhe der Leistungen in der Krankenversicherung keinen Einfluss. So wird zum Beispiel bei der Berechnung des Krankengeldes das ungekürzte (beitragspflichtige) Arbeitsentgelt berücksichtigt. Aus diesem Grund ist in den Verdienstbescheinigungen vom Arbeitgeber auch nur das ungekürzte Entgelt zu bescheinigen.