|
|
Mehrere
Beschäftigungsverhältnisse
Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt,
sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung, ob die Regelungen der
Gleitzone anzuwenden sind, zusammenzurechnen. Dabei ist jedoch zu
beachten, dass nur versicherungspflichtige Beschäftigungen
berücksichtigt werden dürfen.
|
|