Geringverdiener

 

Abschnitt

Gleitzone

 

Unterabschnitt

Allgemeines

 

Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte für die Prüfung, ob die Regelungen der Gleitzone anzuwenden sind, zusammenzurechnen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur versicherungspflichtige Beschäftigungen berücksichtigt werden dürfen.