Urlaubsberechnung

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Beitragsabführung

Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind vom tatsächlichen Arbeitsentgelt zu berechnen. Das kann bei Gewährung einer Einmalzahlung im Einzelfall auch ein Betrag über 400 EUR monatlich sein. Beginnt oder endet eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Monats, sind Pauschalbeiträge nur für den entsprechenden Teilmonat zu zahlen.