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Beitragsabführung
Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und
Rentenversicherung sind vom tatsächlichen Arbeitsentgelt zu berechnen.
Das kann bei Gewährung einer Einmalzahlung im Einzelfall auch ein Betrag
über 400 EUR monatlich sein. Beginnt oder endet eine geringfügig
entlohnte Beschäftigung im Laufe eines Monats, sind Pauschalbeiträge nur
für den entsprechenden Teilmonat zu zahlen.
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