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Haushaltsscheckverfahren
Das bisherige Haushaltsscheckverfahren
konnte alternativ für versicherungsfreie und versicherungspflichtige
Beschäftigungen in Privathaushalten genutzt werden. Ab dem 1. April 2003
ist das Haushaltsscheckverfahren ausschließlich für geringfügig
Beschäftigte in Privathaushalten anzuwenden.
Wird eine geringfügig entlohnte
Beschäftigung in einem Privathaushalt aufgrund der Addition mit einer
versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig, ist
das Haushaushaltsscheckverfahren hierauf nicht mehr anwendbar.
Das Haushaltsscheckverfahren ist an die
Erteilung einer Einzugsermächtigung für die pauschalen Beiträge, die
Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Pauschsteuer gekoppelt.
Der Haushaltsscheck besteht aus drei
Teilen: Teil eins für die Bundesknappschaft, Teil zwei für den
Arbeitgeber und Teil drei für den Arbeitnehmer. Bei der ersten Abgabe
für einen Arbeitnehmer ist die Einzugsermächtigung beizufügen.
Der Haushaltsscheck ist für
Beschäftigungszeiträume ab 1. April 2003 bei der Bundesknappschaft
unverzüglich einzureichen. Meldeanlässe sind insbesondere der Beginn der
Beschäftigung, Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis und das
Ende der Beschäftigung.
Die für das Verfahren erforderliche
Betriebsnummer wird von der Bundesknappschaft vergeben, falls für den
Privathaushalt nicht bereits eine Betriebsnummer von der Bundesanstalt
für Arbeit vergeben worden ist. Die von der Bundesknappschaft vergebenen
Betriebsnummern beginnen mit „981 ".
Anhand des Haushaltsschecks berechnet
die Bundesknappschaft die pauschalen Beiträge, die Pauschsteuer und die
Umlagebeträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und bucht die Beträge vom
Konto des jeweiligen Haushalts für die Monate Januar bis Juni am 15.
Juli des laufenden Jahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15.
Januar des folgenden Jahres ab.
Der Haushaltsscheck wird im Internet
unter der Adresse www.haushaltsscheck.de sowie für Arbeitgeber ohne
Internet-Anschluss auf Anforderung von der Bundesknappschaft, 45115
Essen, zur Verfügung gestellt.
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