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Haushaltsscheckverfahren

 

Haushaltsscheckverfahren

Das bisherige Haushaltsscheckverfahren konnte alternativ für versicherungsfreie und versicherungspflichtige Beschäftigungen in Privathaushalten genutzt werden. Ab dem 1. April 2003 ist das Haushaltsscheckverfahren ausschließlich für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten anzuwenden.

Wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privathaushalt aufgrund der Addition mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig, ist das Haushaushaltsscheckverfahren hierauf nicht mehr anwendbar.

Das Haushaltsscheckverfahren ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die pauschalen Beiträge, die Umlage zur Lohnfortzahlungsversicherung und die Pauschsteuer gekoppelt.

Der Haushaltsscheck besteht aus drei Teilen: Teil eins für die Bundesknappschaft, Teil zwei für den Arbeitgeber und Teil drei für den Arbeitnehmer. Bei der ersten Abgabe für einen Arbeitnehmer ist die Einzugsermächtigung beizufügen.

Der Haushaltsscheck ist für Beschäftigungszeiträume ab 1. April 2003 bei der Bundesknappschaft unverzüglich einzureichen. Meldeanlässe sind insbesondere der Beginn der Beschäftigung, Änderungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis und das Ende der Beschäftigung.

Die für das Verfahren erforderliche Betriebsnummer wird von der Bundesknappschaft vergeben, falls für den Privathaushalt nicht bereits eine Betriebsnummer von der Bundesanstalt für Arbeit vergeben worden ist. Die von der Bundesknappschaft vergebenen Betriebsnummern beginnen mit „981 ".

Anhand des Haushaltsschecks berechnet die Bundesknappschaft die pauschalen Beiträge, die Pauschsteuer und die Umlagebeträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und bucht die Beträge vom Konto des jeweiligen Haushalts für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des laufenden Jahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des folgenden Jahres ab.

Der Haushaltsscheck wird im Internet unter der Adresse www.haushaltsscheck.de sowie für Arbeitgeber ohne Internet-Anschluss auf Anforderung von der Bundesknappschaft, 45115 Essen, zur Verfügung gestellt.