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Lohnfortzahlungsversicherung

 

Lohnfortzahlungsversicherung

Ab 1. April 2003 ist die Bundesknappschaft auch für die Durchführung der Lohnfortzahlungsversicherung für alle geringfügig Beschäftigten zuständig, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die Krankenversicherung tatsächlich durchgeführt wird.

Für alle nicht geringfügig Beschäftigten führt auch weiterhin die AOK die Lohnfortzahlungsversicherung durch.

 

Der Beitrag zur Umlage 1 ist aus den Bruttoarbeitsentgelten aller im Betrieb geringfügig beschäftigten Arbeiter zu entrichten.

Der Beitrag zur Umlage 2 errechnet sich aus den Bruttoarbeitsentgelten aller im Betrieb geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer, also auch der Angestellten (Frauen und Männer).