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Lohnfortzahlungsversicherung
Ab 1. April 2003 ist die
Bundesknappschaft auch für die Durchführung der
Lohnfortzahlungsversicherung für alle geringfügig Beschäftigten
zuständig, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die
Krankenversicherung tatsächlich durchgeführt wird.
Für alle nicht geringfügig Beschäftigten
führt auch weiterhin die AOK die Lohnfortzahlungsversicherung durch.
Der Beitrag zur Umlage 1 ist aus den
Bruttoarbeitsentgelten aller im Betrieb geringfügig beschäftigten
Arbeiter zu entrichten.
Der Beitrag zur Umlage 2 errechnet sich
aus den Bruttoarbeitsentgelten aller im Betrieb geringfügig
beschäftigten Arbeitnehmer, also auch der Angestellten (Frauen und
Männer).
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