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Pauschale Beiträge zur Krankenversicherung

Die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge sind nur dann zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Hierbei spielt die Art der Versicherung jedoch keine Rolle. Es kann sich um eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung oder um eine kostenfreie Familienversicherung handeln. Beiträge fallen nur für Zeiträume an, in denen tatsächlich ein Versicherungsverhältnis besteht.

Übt ein höher verdienender, krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, sind ‑ wenn er sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert hat ‑ pauschale Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

 

 
   

 

 

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