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Pauschale Beiträge zur
Krankenversicherung
Die pauschalen
Krankenversicherungsbeiträge sind nur dann zu zahlen, wenn der
Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist. Hierbei spielt die Art
der Versicherung jedoch keine Rolle. Es kann sich um eine
Pflichtversicherung, eine freiwillige Versicherung oder um eine
kostenfreie Familienversicherung handeln. Beiträge fallen nur für
Zeiträume an, in denen tatsächlich ein Versicherungsverhältnis besteht.
Übt ein höher verdienender,
krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte
Beschäftigung aus, sind ‑ wenn er sich bei einer gesetzlichen
Krankenkasse freiwillig versichert hat ‑ pauschale
Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
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