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Fragen zu den Minijobs
Wann wird eine Bechäftigung geringfügig entlohnt?
Eine geringfügig entlohnte
Beschäftigung liegt seit 1. April 2003 immer dann vor, wenn das
Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR im Monat nicht übersteigt.
Wie wird das regelmäßige Arbeitsentgelt
ermittelt?
Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist von dem
Arbeitsentgelt auszugehen, auf das ein Rechtsanspruch besteht. Es kommt
somit nicht auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts an.
Einmalige Einnahmen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mindestens einmal jährlich zu
erwarten sind.
Was ist bei
mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen zu beachten?
Übt ein Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern Beschäftigungen
nebeneinander aus, sind für die versicherungsrechtliche Beurteilung die
Arbeitsentgelte zu addieren. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass
nur artgleiche Beschäftigungen zu addieren sind, nicht jedoch eine
geringfügig entlohnte mit einer kurzfristigen Beschäftigung.
Sind Nebenjobs
sozialversicherungspflichtig?
Übt ein Arbeitnehmer neben einer versicherungspflichtigen
Hauptbeschäftigung geringfügig entlohnte Beschäftigungen aus, so sind
diese – mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung – für
den Bereich der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung mit der
Hauptbeschäftigung zu addieren. Egal ob eine oder mehrere geringfügig
entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden – für eine dieser
Beschäftigungen entfällt stets die Zusammenrechnung mit der
Hauptbeschäftigung. Wird neben einer Hauptbeschäftigung nur eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese folglich
versicherungsfrei.Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen
neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, bleibt diejenige geringfügig
entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei, die zeitlich zuerst
aufgenommen wurde.
Sind Minijobber
auch rentenversichert?
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist rentenversicherungsfrei.
Aufgrund der Zahlung eines pauschalen Beitrags durch den Arbeitgeber
steigen zwar die späteren Rentenansprüche des Arbeitnehmers, er genießt
jedoch nicht den vollständigen Schutz bzw. die vollständigen
Leistungsansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger. Möchte er
sich diese sichern, kann er auf die Rentenversicherungsfreiheit
verzichten. Dabei ist unerheblich, ob die geringfügig entlohnte
Beschäftigung als einzige Beschäftigung oder neben einer
versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird.
Wann ist eine
Beschäftigung kurzfristig?
Kurzfristige Beschäftigungen müssen von vornherein zeitlich begrenzt
sein, dürfen eine Dauer zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen im Laufe eines
Kalenderjahres nicht überschreiten und nicht berufsmäßig ausgeübt
werden.Bei Beschäftigungen, die über einen Kalenderjahreswechsel hinaus
fortbestehen, liegt Kurzfristigkeit aber nur dann vor, wenn die
Beschäftigung für die gesamte Beschäftigungszeit auf nicht mehr als zwei
Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.
Darf ein
Minijobber auch mal mehr als 400 EUR verdienen?
Wird die Entgeltgrenze von 400 EUR im Monat überschritten, tritt vom
Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für den
zurückliegenden Zeitraum bleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Aber
nicht jede Überschreitung der Entgeltgrenze führt automatisch zur
Versicherungspflicht. Wenn dies nur gelegentlich und unvorhersehbar
geschieht, bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.
Zahlen
Arbeitgeber für Minijobs Sozialversicherungsbeiträge?
Auch wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
sozialversicherungsfrei ist, so sind dennoch vom Arbeitsentgelt
pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung vom Arbeitgeber
zu zahlen. Für die Pflege- und Arbeitslosenversicherung wie auch für
versicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind keine
Pauschalbeiträge zu entrichten. Werden neben einer
versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere geringfügig
entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, so sind für die Beschäftigung, die
nicht mit der Hauptbeschäftigung addiert wird, Pauschalbeiträge zur
Kranken- und Rentenversicherung zu entrichten.
Wie hoch sind die pauschalen Beiträge
für Minijobs?
Die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt
werden, betragen:
-
Im
gewerblichen Bereich 11 % zur Krankenversicherung und 12 % zur
Rentenversicherung,
-
in
Privathaushalten jeweils 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung.
Zahlen
Minijobber Sozialversicherungsbeiträge?
Nein, für versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte ist Brutto gleich
Netto.
Ausnahme: Bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit zahlen auch
Minijobber Beiträge zur Rentenversicherung.
Wohin werden
die Beiträge für Minijobs abgeführt?
Seit dem 1. April 2003 ist die Minijob-Zentrale Einzugsstelle für die
Pauschalbeiträge bei geringfügig entlohnt Beschäftigten.
Ist ein Beitragsnachweis auch bei
Beiträgen für Minijobs erforderlich?
Für die Abführung der pauschalen Beiträge und der Pauschsteuer gibt es
einen separaten Beitragsnachweis, der als Empfänger ausschließlich die
Minijob-Zentrale vorsieht. Seit dem 1. Januar 2006 können Nachweise nur
noch elektronisch auf gesichertem und verschlüsseltem Weg übermittelt
werden.
Bei Beiträgen für
Personen, die in Privathaushalten tätig sind, gilt das
„Haushaltsscheckverfahren“.
Werden auch
Minijobber gemeldet?
Für geringfügig Beschäftigte gilt das allgemeine Meldeverfahren. Die
Meldungen für geringfügig Beschäftigte, egal ob geringfügig entlohnt
oder kurzfristig, sind grundsätzlich an die Minijob-Zentrale zu
erstatten. Seit dem 1. Januar 2006 sind Meldungen (und
Beitragsnachweise) nur noch aus systemgeprüften
Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels zugelassener Ausfüllhilfen an
die Minijob-Zentrale zu übermitteln.
Für die geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten kommt das
Haushaltsscheckverfahren zur Anwendung.
Gilt die
Entgeltfortzahlungsversicherung auch für geringfügig Beschäftigte?
Seit 1. April 2003 ist die Minijob-Zentrale auch für die Durchführung
der Entgeltfortzahlungsversicherung für alle geringfügig Beschäftigten
zuständig, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse die
Krankenversicherung tatsächlich durchgeführt wird.
Seit Januar 2006 werden die Ausgleichsverfahren von der Umlagekasse
durchgeführt, bei der alle nicht geringfügigen Beschäftigten versichert
sind. Auch die Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen werden daher
am Ausgleichsverfahren beteiligt. Sonderregelungen gelten nach wie vor
für die landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Wie funktioniert das
Haushaltsscheckverfahren?
Der Haushaltsscheck ist monatlich oder bei Beschäftigungsverhältnissen
mit festem Monatsgehalt als „Dauerscheck“ einzureichen. Das
Haushaltsscheckverfahren ist an die Erteilung einer Einzugsermächtigung
für die pauschalen Beiträge, die Umlage zur
Entgeltfortzahlungsversicherung und die Pauschsteuer gekoppelt.
Anhand des Haushaltsschecks berechnet die Minijob-Zentrale die
pauschalen Beiträge, die Pauschsteuer und die Umlagebeträge nach der
Entgeltfortzahlungsversicherung und bucht die Beträge vom Konto des
jeweiligen Haushalts für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des
laufenden Jahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des
folgenden Jahres ab.
Neu seit 1. Januar
2006 ist, dass auch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
(einheitlich 1,6 %) von der Minijob-Zentrale zusammen mit den pauschalen
Beiträgen und der Pauschsteuer eingezogen wird. Die bisher erforderliche
Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt.
Wird die
Zweimonatsgrenze bzw. 50-Tage-Grenze infolge der Nichtinanspruchnahme
des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überschritten?
Nein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der Anspruch
auf Urlaub in einen Abgeltungsanspruch um. Die dann abzugeltenden
Urlaubstage sind nicht dem tatsächlichen Beschäftigungszeitraum
hinzuzurechnen.
Wann ist bei
der Bewertung der Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung des § 8
Abs. 1 Nr. 2 SGB IV auf 50 Arbeitstage oder auf zwei Monate abzustellen?
Muss die Zuordnung zur jeweiligen Zeitgrenze bereits vor Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses feststehen oder reicht es aus, wenn die
jeweilige Zuordnung sich während des Beschäftigungsverhältnisses ergibt?
Hinsichtlich der kurzfristigen Beschäftigung sehen
die Geringfügigkeits-Richtlinien vor, dass die 50-Tage-Regelung dann
maßgebend ist, wenn die Tätigkeit regelmäßig an weniger als fünf Tagen
pro Woche ausgeübt wird.
Für die Zuordung ist grundsätzlich die aktuelle Vorausschau
entscheidend. Die Beurteilung des Beschäftigungsverhältnisses findet im
Voraus statt (Ex-Ante-Betrachtung). Eine Einzelfallbetrachtung ist
notwendig. Wird beispielsweise während des Beschäftigungsverhältnisses
deutlich, dass ab einem Zeitpunkt nicht mehr fünf, sondern vier Tage in
der Woche gearbeitet wird, ist dies bei der
sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des
Beschäftigungsverhältnisses ab diesem Zeitpunkt (Neubetrachtung) zu
beachten.
Kann auf die
Zweimonatsgrenze auch dann abgestellt werden, wenn der
Beschäftigungszeitraum während des laufenden Kalendermonats beginnt und
zwei Monate später – jedoch ebenfalls während des laufenden Monats –
endet oder ist in diesem Fall auf 60 Kalendertage abzustellen?
Es ist auf die Zweimonatsregelung abzustellen. Bei der
Zweimonatsregelung handelt es sich zwangsläufig nicht immer um
Kalendermonate. Bei Beschäftigungen ohne Unterbrechungen zum Beispiel
vom 26. April bis 25. Juni, ist die Zweimonatsregelung anzuwenden. Bei
Beschäftigungen mit Unterbrechungen ist auf die 60-Kalendertage-Regelung
abzustellen, da Zusammenrechnungen der Beschäftigungsverhältnisse
vorgenommen werden müssen. Bei einer Zusammenrechnung von mehreren
Beschäftigungszeiten treten an die Stelle des Zweimonatszeitraums 60
Kalendertage; dies gilt nicht, wenn es sich bei den einzelnen
Beschäftigungszeiten jeweils um volle Kalendermonate handelt. Sind bei
einer Zusammenrechnung Zeiten, in denen die Beschäftigung regelmäßig an
mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wurde, und
Beschäftigungszeiten mit einer Arbeitszeit an weniger als fünf Tagen in
der Woche zu berücksichtigen, dann ist einheitlich von dem Zeitraum von
50 Arbeitstagen auszugehen.
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