Urlaubsberechnung

Geringverdiener

 

Abschnitt

Mini-Jobs

 

Unterabschnitt

Geringfügig entlohnte Beschäftigung

 

Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ist von dem Arbeitsentgelt auszugehen, auf das ein Rechtsanspruch besteht. Es kommt somit nicht auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts an. Einmalige Einnahmen, wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mindestens einmal jährlich zu erwarten sind und auch tatsächlich gezahlt werden.

Ist im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses im Voraus unterschiedliches Arbeitsentgelt vereinbart, so ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung das Durchschnittsentgelt festzustellen.

Ist kein festes Arbeitsentgelt vertraglich vereinbart, ist das Arbeitsentgelt im Wege der Schätzung zu ermitteln. Sollten die später erzielten tatsächlichen Arbeitsentgelte aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht mit der vorgenommenen Schätzung übereinstimmen, bleibt es dennoch für die Vergangenheit bei der erfolgten versicherungsrechtlichen Beurteilung.

 

Beispiel 

Pförtner, monatliches Arbeitsentgelt

370.00 EUR

Urlaubsgeld im Juni

185.00 EUR

Weihnachtsgeld im Dezember

200,00 EUR

Beide Zahlungen sind vertraglich zugesichert und werden auch tatsächlich gezahlt.

 

 

 

Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts:

 

Laufendes Arbeitsentgelt 370,00 EUR x 12

4440,00 EUR

Urlaubsgeld

185,00 EUR

Weihnachtsgeld

200,00 EUR

Summe

4825,00 EUR

Umrechnung auf den Kalendermonat
(4 825 EUR : 12)


402,08EUR

Die Grenze von 400, 00 EUR monatlich wird überschritten. Die Beschäftigung ist daher versicherungspflichtig.