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Ermittlung des regelmäßigen
Arbeitsentgelts
Bei der Ermittlung des regelmäßigen
Arbeitsentgelts ist von dem Arbeitsentgelt auszugehen, auf das ein
Rechtsanspruch besteht. Es kommt somit nicht auf die Höhe des
tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts an. Einmalige Einnahmen, wie
beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden nur dann
berücksichtigt, wenn sie mindestens einmal jährlich zu erwarten sind und
auch tatsächlich gezahlt werden.
Ist im Rahmen eines
Dauerarbeitsverhältnisses im Voraus unterschiedliches Arbeitsentgelt
vereinbart, so ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung das
Durchschnittsentgelt festzustellen.
Ist kein festes Arbeitsentgelt
vertraglich vereinbart, ist das Arbeitsentgelt im Wege der Schätzung zu
ermitteln. Sollten die später erzielten tatsächlichen Arbeitsentgelte
aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht mit der vorgenommenen Schätzung
übereinstimmen, bleibt es dennoch für die Vergangenheit bei der
erfolgten versicherungsrechtlichen Beurteilung.
Beispiel
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Pförtner, monatliches Arbeitsentgelt |
370.00 EUR |
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Urlaubsgeld im Juni |
185.00 EUR |
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Weihnachtsgeld im Dezember |
200,00 EUR |
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Beide Zahlungen sind vertraglich zugesichert und werden auch
tatsächlich gezahlt. |
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Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts: |
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Laufendes Arbeitsentgelt 370,00 EUR x 12 |
4440,00 EUR |
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Urlaubsgeld |
185,00 EUR |
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Weihnachtsgeld |
200,00 EUR |
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Summe |
4825,00 EUR |
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Umrechnung auf den Kalendermonat
(4 825 EUR : 12) |
402,08EUR |
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Die Grenze von 400, 00 EUR monatlich wird überschritten. Die
Beschäftigung ist daher versicherungspflichtig.
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