Urlaubsberechnung

Geringverdiener

 

Abschnitt

Mini-Jobs

 

Unterabschnitt

Geringfügig entlohnte Beschäftigung

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Arbeitnehmer, die neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt durch Addition der Hauptbeschäftigung mit der weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, werden auch in der weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung zunächst krankenversicherungspflichtig.

Nimmt ein Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Hauptbeschäftigung krankenversicherungsfrei ist, geringfügig entlohnte Beschäftigungen auf, sind diese ebenfalls krankenversicherungsfrei.

 

 
   

 

 

 

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