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Besonderheiten in der
Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer, die neben dem Anspruch auf
Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe eine Beschäftigung mit einem
Arbeitsentgelt von mehr als 400 EUR im Monat ausüben, die aber
kurzzeitig ist, sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
Hier gilt auch weiterhin die Regelung, dass eine Beschäftigung, deren
wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt, als kurzzeitig
anzusehen ist.
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