Urlaubsberechnung

Geringverdiener

 

Abschnitt

Mini-Jobs

 

Unterabschnitt

Übergangsfälle

 

Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer, die neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 400 EUR im Monat ausüben, die aber kurzzeitig ist, sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Hier gilt auch weiterhin die Regelung, dass eine Beschäftigung, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt, als kurzzeitig anzusehen ist.

 

 
   

 

 

 

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