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Überschreiten der
Entgeltgrenzen
Wird die Entgeltgrenze von 400 EUR im
Monat überschritten, tritt vom Tage des Überschreitens an
Versicherungspflicht ein. Für den zurückliegenden Zeitraum bleibt es bei
der Versicherungsfreiheit. Nicht jede Überschreitung der Entgeltgrenze
führt automatisch zur Versicherungspflicht. Wenn dies nur gelegentlich
(bis zu zwei Monate) und unvorhersehbar geschieht, bleibt die
Beschäftigung versicherungsfrei.
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