Urlaubsberechnung

Geringverdiener

 

Abschnitt

Mini-Jobs

 

Unterabschnitt

Übergangsfälle

 

Überschreiten der Entgeltgrenzen

Wird die Entgeltgrenze von 400 EUR im Monat überschritten, tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für den zurückliegenden Zeitraum bleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Nicht jede Überschreitung der Entgeltgrenze führt automatisch zur Versicherungspflicht. Wenn dies nur gelegentlich (bis zu zwei Monate) und unvorhersehbar geschieht, bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.

 

 
   

 

 

 

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