Urlaubsberechnung

Geringverdiener

 

Abschnitt

Mini-Jobs

 

Unterabschnitt

Übergangsfälle

 

Krankenversicherungspflicht

 Der Fortbestand der Krankenversicherungspflicht kommt nur für Arbeitnehmer in Frage, die am 31. März 2003 in einer Beschäftigung versicherungspflichtig waren, weil sie zum Beispiel die Zeitgrenze von 15 Wochenstunden erreichten oder das Arbeitsentgelt über 325 EUR lag, und die nach dem 31. März 2003 die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllen. Wer familienversichert ist, bleibt nicht krankenversicherungspflichtig.