Urlaubsberechnung

Geringverdiener

 

Abschnitt

Mini-Jobs

 

Unterabschnitt

Übergangsfälle

 

Überschreiten der Zeitgrenzen

Stellt sich im Laufe einer kurzfristigen Beschäftigung heraus, dass sie länger dauern wird, tritt Versicherungspflicht zu dem Zeitpunkt ein, an dem das Überschreiten erkennbar wird. Dies kann durchaus schon vor Ablauf von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen der Fall sein. Wird ein Rahmenarbeitsvertrag mit einer Begrenzung auf ein Jahr, der zunächst maximal 50Arbeitseinsätze vorsieht, über diesen Zeitraum hinaus verlängert, liegt vom Zeitpunkt der Verlängerung an Versicherungspflicht vor. Liegt jedoch zwischen dem Ende eines Rahmenarbeitsvertrages und dem Beginn eines neuen Rahmenarbeitsvertrages ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten, besteht Versicherungsfreiheit.

 

 
   

 

 

 

Datenschutz