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Nettoarbeitsentgelt
Ist für eine Beschäftigung ein
Nettoarbeitsentgelt vereinbart, ist bei dem für die Prüfung, ob es sich
um eine Beschäftigung in der Gleitzone handelt, zu Grunde zu legenden
Bruttoarbeitsentgelt nicht der reduzierte Arbeitnehmerbeitragsanteil,
sondern der „normale" Arbeitnehmerbeitragsanteil zu berücksichtigen.
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