Geringverdiener

 

Abschnitt

Gleitzone

 

Unterabschnitt

Besonderheiten

 

Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz

Die Umlagen für die AOK-Ausgleichskasse nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sind von demjenigen Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Ren­tenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). Da in Gleitzonenfällen das reduzierte Arbeitsentgelt als Beitragsbemessungsgrundlage zu Grunde zu legen ist, hat die Berechnung der Umlage ebenfalls von dem reduzierten beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu erfolgen, es sei denn, auf die Reduzierung wurde verzichtet.

 

 
   

 

 

 

 

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