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Leistungsentgelt als Motivator - nein danke!

Auszug aus § 18 TVöD

"(1) 1Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern.
2Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.

(2) 1Ab dem 1. Januar 2007 wird ein Leistungsentgelt eingeführt.
2Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt."

 

Dieser Schritt der Tarifreform geht zu weit.  Die Beschäftigten müssen sich zu sehr mit sich selbst beschäftigen und werden auf Geld fixiert werden. Die Motivationsskala zeigt, wohin das letztendlich führt. Es wäre wunderbar, wenn der Aufwand für das Anreizsystem durch Leistungsentgelt noch umgelenkt werden könnte in die fachliche Fortbildung der Beschäftigten und in die Verwaltungsvereinfachung.

Die Einführung des Leistungsentgelts beginnt bereits mit einer Täuschung: Es wird zu unrecht betont, dass das Leistungsentgelt zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt wird. In Wirklichkeit wird das Tabellenentgelt in den kommenden Tarifrunden geringer als möglich angehoben, um Spielraum für das Leistungsentgelt zu gewinnen. Dies ergibt sich aus der Niederschriftserklärung zu § 18 Abs. 3 TVöD.

Entgeltgruppen und Entgeltstufen mit möglichen Stufenverkürzungen und Stufenverlängerungen bieten ein ausreichendes Spektrum für eine leistungsgerechte Bezahlung. Die Kosten- und Leistungsrechnungen können so weiterentwickelt werden, dass sich aus Vergleichen mit Parallelverwaltungen Hinweise auf Beförderungsmöglichkeiten oder -sperren ergeben. 

Es ist zulässig, das vom Tabellenentgelt abgezwackte Leistungsentgelt den Bediensteten im Verhältnis ihrer Tabellengehälter zurückzugeben. Außerdem kann jeder nach § 18 TVöD für sich selbst entscheiden, am Anreizsystem durch Leistungsentgelt nicht teilzunehmen und sich das Sklavenjoch nicht auflegen zu lassen. 
 

Empfohlene Internetseite:
Steigern die neuen Anreize die Leistungen von Behörden?


Wie schwierig eine gerechte Vergabe von Leistungsanreizen ist, wird Ihnen im Lernprogramm Personalbeurteilung vor Augen geführt.

 

Sie sind eingeladen, im Gehaltsforum im Unterforum "TVöD und TV-L" über das Leistungsentgelt mitzudiskutieren.

 

Hier  sind einige Begriffe, die in den Fachgremien zum Thema Leistungsentgelt kursieren:
 

Anlassbeurteilung Entgeltfaktor Leistungsprämien
Arbeitsformen Entscheidungskompetenz Leistungstopf
Arbeitsgüte Entscheidungsverhalten Leistungsunterschiede
Arbeitsleistung Erfolgsorientierung Leistungsvergütung
Arbeitsmenge Ergebnisorientierung Leistungsverwaltung
Arbeitstempo Erstbeurteiler Leistungszulage
Arbeitsverhalten Führungsanforderungen Leistungsziele
Arbeitsvolumen Führungsgespräch Methodenkenntnisse
Aufgabenerfüllung Führungskultur Problemlösefähigkeit
Aufgabenorientierung Führungsmerkmale Prozessvereinbarung
Belastungsanalyse Führungsverantwortung Qualifikationsebene
Bemessungsgrundlage Konfliktverhalten Qualifizierungsebene
Beobachtungskategorien Kooperationsverhalten Qualifizierungsmassnahme
Beobachtungskriterien Leistungsanerkennung Quervergleich
Beschwerdekommission Leistungsanreiz Quotenregelung
Beschwerdeverfahren Leistungsbegriff Rangreiheverfahren
Beschwerdeweg Leistungsbemessung Regelbeurteilung
Beurteiler Leistungsbeobachtung Regelzeitpunkt
Beurteilungsfehler Leistungsbestandteil Selbstbeurteilung
Beurteilungskategorien Leistungsbezüge Smart-Prinzip
Beurteilungskriterien Leistungsdifferenzierung Stellenziel
Beurteilungskultur Leistungselement Stellenziele
Beurteilungszeitraum Leistungserwartung Steuerungsunterstützung
Bewertungskriterien Leistungsfaktoren Tätigkeitsbeschreibung
Bewertungsmethode Leistungskiller Teamziele
Bewertungsschema Leistungskomponente Verhaltensziele
Bewertungsskala Leistungskontrolle Volltischler
Dienstleistungsorientierung Leistungsminderung Vorgaben
Effizienzgewinn Leistungsmotiv  
Einsparerfolg Leistungsorientierung  
   

 

 

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