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Rechtsgrundlagen:
Beamtenversorgungsgesetz
Landesbeamtenversorgungsgesetze
Ruhegehalt berechnen
1.
Persönlicher Ruhegehaltssatz Stellen Sie dazu die Zeile 22 auf "Prozent von normal"
ein und geben Sie in
das Betragsfeld links davon Ihren persönlichen
Ruhegehaltssatz ein.
2. Anpassungsfaktor und Versorgungsabschlag
Fassen Sie diese beiden Werte durch Multiplikation zu
einem Wert zusammen
und geben Sie diesen Wert in Zeile 23 in das linke
Betragsfeld ein.
Beispiel: Anpassungsfaktor
= 0,98 Rest = 0,98
Versorgungsabschlag = 5 %
Rest = 0,95
Eingabewert = 0,98 * 0,95
= 0,931 oder 93,1 %
3. Stellen Sie Zeile 25 um auf "davon Versorgungsbezüge" und
geben Sie in das
Betragsfeld den Betrag aus Zeile 23 ein. Zusätzlich klicken
Sie auf das blaue
Icon mit dem "?" und geben Sie dort die ergänzenden Daten
ein.
4. Geben Sie in Zeile 44 einen etwaigen Einbehalt für
Pflegeleistungen als Minusbetrag ein.
Sonderzahlungen und Einmalzahlungen können nicht
spezifisch für
Versorgungsempfänger berechnet werden, sondern
müssen gesondert
berechnet und manuell eingegeben werden.
Beispiel:

Wichtig:
1. Checkbox in Zeile 23 Stellen Sie die Checkbox am Ende der
Zeile 23 von "X" auf "-" um, damit die Freibeträge nicht im wie bei einem Bruchteilsmonat
gekürzt werden. Normalerweise dient die Zeile 23 der Einstellung für einen
Bruchteilsmonat, z.B. wenn nur für 20 Tage anstatt für 30 Tage Gehalt zusteht. In
diesem Fall stehen auch nicht die vollen monatlichen Freibeträge zu und werden
deshalb bei "X" entsprechend gekürzt. Bei der Verwendung der Zeile 23 zur
Darstellung des Versorgungsabschlags dürfen natürlich die Freibeträge nicht
gekürzt werden.
2. Fortführung in den Folgemonaten Die tageweise Kürzung des Monatsgehalts in einem Bruchteilsmonat setzt sich normalerweise
nicht in den
Folgemonaten in gleicher Weise fort. Deshalb werden die Einstellungen in Zeile 23 nicht automatisch
wie sonst in die Folgemonate fortgeschrieben. Wenn nun die Zeile 23 zur
behelfsmäßigen Berechnung eines Ruhegehalts verwendet wird, kann das Programm
diesen Umstand bisher nicht erkennen und schreibt auch in diesem Fall
nicht in die Folgemonate fort. Es ist vorgesehen, diesem Mangel im Laufe des
Jahres 2010 durch eine spezielle Option in der Auswahlbox der Zeile 23
abzuhelfen z.B. durch "Faktor für Ruhegehalt".
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