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Rechtsgrundlagen:

Beamtenversorgungsgesetz

Landesbeamtenversorgungsgesetze

 

 

Ruhegehalt berechnen


1.  Persönlicher Ruhegehaltssatz
     Stellen Sie dazu die Zeile 22 auf "Prozent von normal" ein und geben Sie in
     das Betragsfeld links davon Ihren persönlichen Ruhegehaltssatz ein.

2.  Anpassungsfaktor und Versorgungsabschlag
     Fassen Sie diese beiden Werte durch Multiplikation zu einem Wert zusammen
     und geben Sie diesen Wert in Zeile 23 in das linke Betragsfeld ein.  
     Beispiel: Anpassungsfaktor      = 0,98       Rest = 0,98
                  Versorgungsabschlag = 5 %       Rest = 0,95
                  Eingabewert = 0,98 * 0,95                = 0,931 oder 93,1 %

3. Stellen Sie Zeile 24 um auf "davon Versorgungsbezüge" und geben Sie in das
    Betragsfeld den Betrag aus Zeile 23 ein. Zusätzlich klicken Sie auf das blaue
    Icon mit dem "?" und geben Sie dort die ergänzenden Daten ein.

4. Geben Sie in Zeile 44 einen etwaigen Einbehalt für Pflegeleistungen als Minusbetrag ein.
    
Sonderzahlungen und Einmalzahlungen können nicht
spezifisch für Versorgungsempfänger berechnet werden, sondern
müssen gesondert berechnet und manuell eingegeben werden.
 

Beispiel:


Wichtig:

1. Checkbox in Zeile 23
Stellen Sie die Checkbox am Ende der Zeile 23 von "X" auf "-" um,
damit die Freibeträge nicht im wie bei einem Bruchteilsmonat gekürzt werden.
Normalerweise dient die Zeile 23 der Einstellung für einen Bruchteilsmonat,
z.B. wenn nur für 20 Tage anstatt für 30 Tage Gehalt zusteht. In diesem Fall stehen
auch nicht die vollen monatlichen Freibeträge zu und werden deshalb bei "X"
entsprechend gekürzt. Bei der Verwendung der Zeile 23 zur Darstellung des
Versorgungsabschlags dürfen natürlich die Freibeträge nicht gekürzt werden.

2. Fortführung in den Folgemonaten
Die tageweise Kürzung des Monatsgehalts in einem Bruchteilsmonat
setzt sich normalerweise nicht in den Folgemonaten in gleicher Weise fort.
Deshalb werden die Einstellungen in Zeile 23 nicht automatisch wie sonst
in die Folgemonate fortgeschrieben. Wenn nun die Zeile 23 zur behelfsmäßigen
Berechnung eines Ruhegehalts verwendet wird, kann das Programm diesen
Umstand bisher nicht erkennen und schreibt auch in diesem Fall nicht in die
Folgemonate fort. Es ist vorgesehen, diesem Mangel im Laufe des Jahres 2010
durch eine spezielle Option in der Auswahlbox der Zeile 23 abzuhelfen
z.B. durch "Faktor für Ruhegehalt".