TV - Länder |
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Teil B. |
Sonderregelungen |
§ 41 | Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken |
Nr. 25 | Zu § 12 TVÜ-Länder |
(1) 1Abweichend von § 12 Absatz 7 TVÜ-Länder erhalten übergeleitete Fachärztinnen und Fachärzte, die
ab
November 2006 einen nicht dynamischen Strukturausgleich zusätzlich
zu ihrem monatlichen
Entgelt.
Lebensaltersstufe Tarifgebiet West Tarifgebiet Ost 45 90,00 Euro 83,25 Euro 47 190,00 Euro 175,75 Euro
(2)
1Bei
Höhergruppierungen und allgemeinen Entgelterhöhungen 2Dasselbe gilt für die Zahlung von Zulagen nach §§ 14 und 16 Absatz 3 und 4. 3Im Tarifgebiet Ost wird auch die Angleichung zum 1. Januar 2010 angerechnet.
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