TV - Länder |
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Teil B. |
Sonderregelungen |
§ 46 | Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten |
Nr. 5 | Zu Abschnitt III - Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen |
Beschäftigte, die für eine andere Tätigkeit qualifiziert werden, erhalten während der Qualifizierungszeit ihr bisheriges Tabellenentgelt und sonstige Entgeltbestandteile. |
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