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TV-Ärzte

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Abschnitt  I V

Urlaub und Arbeitsbefreiung

§ 28 Sonderurlaub

 

Ärzte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

    

    

 

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