Protokollerklärungen zu Teil I (Verwaltungsdienst)

Nr. 10
1Einfachste Tätigkeiten üben z. B. aus
- Essens- und Getränkeausgeber,
- Garderobenpersonal,
- Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen
  oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und
  Küchenbereich ausüben,
- Reiniger in Außenbereichen wie Höfen,
   Wegen, Grünanlagen, Parks,
- Wärter von Bedürfnisanstalten,
- Servierer,
- Hausarbeiter und
- Hausgehilfen.
2Ergänzungen können durch landesbezirklichen
Tarifvertrag geregelt werden. 

 

 

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