Protokollerklärungen zu Teil I (Verwaltungsdienst)
Nr. 10 1Einfachste Tätigkeiten üben z. B. aus
- Essens- und Getränkeausgeber,
- Garderobenpersonal,
- Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen
oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und
Küchenbereich ausüben,
- Reiniger in Außenbereichen wie Höfen,
Wegen, Grünanlagen, Parks,
- Wärter von Bedürfnisanstalten,
- Servierer,
- Hausarbeiter und
- Hausgehilfen.
2Ergänzungen können durch landesbezirklichen
Tarifvertrag geregelt werden.
|