Protokollerklärungen zu Teil I (Verwaltungsdienst)

 

Nr. 4 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten
gegenüber den in den Entgeltgruppen 6 und 8
sowie in Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3 geforderten gründlichen
und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe
und der Breite nach
.

 

 

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