Entgeltgruppe
10
Beschäftigte mit abgeschlossener Fachausbildung für den
Beschäftigte mit abgeschlossener Fachausbildung
für den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büchereien (Diplombibliothekare),
a) als Leiter von öffentlichen
Büchereien
mit einem Buchbestand von mindestens 25.000
Bänden
und durchschnittlich 100.000 Entleihungen
im Jahr,
2-01-00-10-01
b) die für
öffentliche Büchereien
mit einem Buchbestand von mindestens 70.000
Bänden
als Berater auf schwierigen Sachgebieten,
deren Tätigkeit besonders hervorragende
Fachkenntnisse voraussetzt,
beschäftigt werden,
2-01-00-10-02
c) als Abteilungsleiter von Musikbüchereiabteilungen in öffentlichen
Büchereien
mit einem Bestand von mindestens 16.000
Bänden oder Tonträgern.
2-01-00-10-03
Entgeltgruppe
9
1. Beschäftigte mit abgeschlossener Fachausbildung für
den gehobenen Dienst
an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) oder
für den bibliothekarischen Dienst an öffentlichen Büchereien (Diplombibliothekare)
oder mit einem vergleichbaren (Fach-)Hochschulabschluss mit entsprechender
Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben,
an wissenschaftlichen Bibliotheken,
öffentlichen Büchereien,
Behördenbüchereien oder bei staatlichen Büchereistellen.
2-01-00-09-01
2. Beschäftigte mit abgeschlossener Fachausbildung für
den gehobenen Archivdienst
in der Tätigkeit von Archivinspektoren
sowie
sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, ferner
entsprechende Beschäftigte in Museen und anderen wissenschaftlichen
Anstalten.
2-01-00-09-02
Entgeltgruppe 6
1. Beschäftigte in Büchereien
in Tätigkeiten, die gründliche
und vielseitige Fachkenntnisse im Bibliotheksdienst
und in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen , und )
2-01-00-06-01
2. Beschäftigte in Archiven
in Tätigkeiten, die gründliche
und vielseitige Fachkenntnisse im Archivdienst
und in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordern.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. , und
)
2-01-00-06-02
Entgeltgruppe 5
1. Beschäftigte in Büchereien
mit gründlichen Fachkenntnissen
im Bibliotheksdienst.
2-01-00-05-01
2. Beschäftigte in Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen
Anstalten
mit gründlichen
Fachkenntnissen.
2-01-00-05-02
Entgeltgruppe 4
Beschäftigte in Büchereien, Archiven, Museen und anderen
wissenschaftlichen Anstalten
mit schwierigen
Tätigkeiten.
2-01-00-04-01
Entgeltgruppe
3
Beschäftigte in Büchereien, Archiven, Museen und anderen
wissenschaftlichen Anstalten
mit Tätigkeiten, für die eine
eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich
ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht.
2-01-00-03-01
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte in Büchereien, Archiven, Museen und anderen
wissenschaftlichen Anstalten
mit einfachen
Tätigkeiten.
(Hierzu Protokollerklärung )
2-01-00-02-01
Protokollerklärungen
Nr. 1
1Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse
brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der
Verwaltung/des Betriebes, in der/dem der Beschäftigte tätig ist,
zu beziehen.
2Der Aufgabenkreis des Beschäftigten muss
aber so gestaltet sein,
dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse
ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Nr. 2 Selbständige Leistungen erfordern
ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges
Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen
Initiative;
eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Nr. 3 Der Umfang der Tätigkeit ist nicht
mehr unerheblich,
wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Nr. 4 1Einfache
Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine
Vor- noch eine Ausbildung, aber eine Einarbeitung erfordern,
die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
2Die Einarbeitung dient dem Erwerb
derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten,
die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich
sind
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