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TV - L - Entgeltordnung

Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
7. Beschäftigte in der Forstverwaltung
Entgeltgruppen  10    9

 

Entgeltgruppe 10

 

1. Beschäftigte in der Tätigkeit von Forstamtmännern.

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2. Beschäftigte im Forstverwaltungsdienst,
    die hinsichtlich ihrer Leistung den Forstassessoren gleichzustellen sind.

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Entgeltgruppe 9

 

1. Beschäftigte in der Tätigkeit von Oberförstern bzw. von Forstoberinspektoren.

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2. Beschäftigte in der Tätigkeit von Revierförstern bzw. von Forstinspektoren.

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