Gehaltde450x50.jpg

TV - L- Entgeltordnung

 

 

Anleitung zur Verwendung der Fallgruppen-Kennzeichnung im Gehaltsrechner "PC-Gehalt"

 
Alle Fallgruppen der TV-L-Entgeltordnung wurden mit einer Fallgruppen-Kennzeichnung versehen.
Das Format wird an folgendem Beispiel erklärt:
2-08-02-13-02
1. Stelle = Teil der Entgeltordnung                   2                          = Teil II              
2. und 3. Stelle = laufende Nummer                    08                     =  8. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
4. und 5. Stelle = laufende Unternummer                 02                 =  8.2 Überprüfer und Übersetzer
6. und 7. Stelle = Nummer der Entgeltgrupe                13             =  Entgeltgruppe 13
8. und 9. Stelle = Nummer der Fallgruppe                        02        =  Fallgruppe 2
 

In "PC-Gehalt" sind zu jeder Fallgruppen-Kennzeichnung folgende Daten hinterlegt:

  • die Entgeltgruppe
  • die speziell für die Fallgruppe verfügbaren Entgeltstufen und deren Laufzeiten
  • die speziell für diese Fallgruppe zustehenden Zulagen (z.B. Vergütungsgruppenzulagen, Funktionszulagen u.a.)
  • die spezielle Dienstbezeichnung, soweit vorhanden
  • Link ins Internet zur Entgeltgruppe in der Entgeltordnung

 
Die hinterlegten Daten werden sofort im Programm wirksam,

wenn Sie in Programmzeile 03 auf das Icon "EntgeltO" klicken und dorthin die
Fallgruppen-Kennzeichnung kopieren.
Damit ist bereits eine komplette Berechnung des Bruttoentgelts für diese Fallgruppe erstellt.

Mit einem Klick auf das Icon "§" in Programmzeile 05 (Dienstbezeichnung) kann
die zutreffende Internetseite der Entgeltordnung wieder aufgerufen werden.

 

 

 

Datenschutz