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TV - Länder

   
   
Anlage E Anlage zu § 8 Abs. 6 Buchstabe e Satz1
in der Fassung des § 42 Nr. 6 und des § 43 Nr. 5
(Bereitschaftsdienstentgelt)


Übergangsvorschrift zur Anwendung der Anlage E zum TV-L

Bis zu einer Neuvereinbarung der Anlage E zum TV-L richtet sich für die Höhe der 
Bereitschaftsdienstentgelte die Zuordnung zu den Vergütungsgruppen nach den 
Anlagen 1 a und 1 b zum BAT / BAT-O beziehungsweise zu den Lohngruppen 
nach den Lohngruppenverzeichnissen zum MTArb / MTArb-O 
in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung.

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