Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung
1Die Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung verändern sich bei
allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien
für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz;
Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt. 2Sie betragen ab