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TV Prakt-L

Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten / Praktikantinnen der Länder

   
§ 17 Ausschlussfrist
 
1Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.
2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später 
fällig werdende Leistungen aus.
 

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