TV Prakt-L |
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Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten / Praktikantinnen der Länder |
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§ 17 | Ausschlussfrist |
1Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällig werdende Leistungen aus. |
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