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Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten / Praktikantinnen der Länder

   
§ 18 Inkrafttreten, Laufzeit
 

(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.


(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2012, schriftlich gekündigt werden.


(3) Abweichend von Absatz 2 kann § 8 Absatz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2012, schriftlich gekündigt werden; eine Kündigung nach Absatz 2 erfasst nicht den § 8 Absatz 1.


(4) Abweichend von Absatz 2 kann § 14 von jeder Tarifvertragspartei auf landesbezirklicher Ebene mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2012, schriftlich gekündigt werden.


(5) Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit Wirkung vom 1. Januar 2012 die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge.


Berlin, den 9. Dezember 2011
 
Für die
 
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
 
Der Vorsitzende des Vorstandes


Für

.....

 

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