(1) 1Dieser
Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
(2)
Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum
Ende eines Kalenderhalbjahres, frühestens zum 31. Dezember 2012,
schriftlich gekündigt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann § 8 Absatz 1 mit einer Frist von
einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum
31. Dezember 2012, schriftlich gekündigt werden; eine Kündigung
nach Absatz 2 erfasst nicht den § 8 Absatz 1.
(4) Abweichend von Absatz 2 kann § 14 von jeder Tarifvertragspartei
auf landesbezirklicher Ebene mit einer Frist von drei Monaten
zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember
2012, schriftlich gekündigt werden.
(5) Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder mit Wirkung vom 1. Januar 2012 die in der Anlage
aufgeführten Tarifverträge.
Berlin, den 9. Dezember 2011
Für die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Der Vorsitzende des Vorstandes
Für
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