Gehaltde450x50.jpg

TV Prakt-L

Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikanten / Praktikantinnen der Länder

   
§ 6 Personalakten
 
1Die Praktikantinnen/Praktikanten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten.
2Sie können das Recht auf Einsicht durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen.
3Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten.
4Die Praktikantinnen/Praktikanten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. 
5Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen.
 

1337233134 Links234

 

 

Datenschutz