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TVA-L Pflege

Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Pflegeberufen

   
§ 15 Vermögenswirksame Leistungen
 

(1) 1Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von13,29 Euro monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 Euro monatlich. Der Betrag ist nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anzulegen.

2Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem den Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres.

3Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur für Kalendermonate gewährt, für die den Auszubildenden Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht.

4Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, sind die vermögenswirksamen Leistungen Teil des Krankengeldzuschusses.

 

(2) Die vermögenswirksamen Leistungen sind kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.

 

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