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TVA-L Pflege

Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Pflegeberufen

   
§ 8 Ausbildungsentgelt
 

Die früheren Werte sind weiterhin nachrichtlich aufgeführt.

(1) 1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende

 

ab 1. Januar 2014 (+ 2,95 v.H.)

im ersten Ausbildungsjahr                 930,70 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr               996,70 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr              1.103,00 Euro,

 

ab 1. Januar  2013 (+ 50 Euro)

im ersten Ausbildungsjahr                 904,03 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr               968,14 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr              1.071,39 Euro,

 

ab 1. Januar 2012

im ersten Ausbildungsjahr                 854,03 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr               918,14 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr              1.021,39 Euro,

( frühere Entgelte )

 

3Für Schülerinnen/Schüler in der Altenpflege gelten die Übergangsregelungen in Anlage 1.

(2) Das Ausbildungsentgelt wird zu dem Termin gezahlt, zu dem auch die Beschäftigten des Ausbildenden ihr Entgelt erhalten.

(3) Ist wegen des Besuchs einer weiterführenden oder einer berufsbildenden Schule oder wegen einer Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung die Ausbildungszeit verkürzt, gilt für die Höhe des Ausbildungsentgelts der Zeitraum, um den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als abgeleistete Ausbildungszeit.

(4) Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.

(5) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die Auszubildenden

  1. die Zulagen nach dem Tarifvertrag zu § 33 Absatz 1 Buchstabe c BAT/BAT-O sowie die Zulagen nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT/BAT-O zur Hälfte,

  2. die Schicht- und Wechselschichtzulage nach den für die Beschäftigten geltenden Bedingungen jeweils zu drei Vierteln.

 

 

Nachrichtlich: Frühere Entgelte

ab 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011

im ersten Ausbildungsjahr                 832,22 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr               895,13 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr                 996,46 Euro,


ab 1. März 2010 bis 31. März 2011

im ersten Ausbildungsjahr                 819,92 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr               881,90 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr                 981,73 Euro,

 

ab 1. März 2009 bis 28. Februar 2010

im ersten Ausbildungsjahr                 810,20 Euro,

im zweiten Ausbildungsjahr               871,44 Euro,

im dritten Ausbildungsjahr                 970,09 Euro,

 

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