TVA-L Pflege |
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Tarifvertrag für die Auszubildenden der Länder in Pflegeberufen |
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§ 8 | Ausbildungsentgelt |
Die früheren Werte sind weiterhin nachrichtlich aufgeführt. (1) 1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende
ab 1. Januar 2014 (+ 2,95 v.H.) im ersten Ausbildungsjahr 930,70 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 996,70 Euro, im
dritten Ausbildungsjahr 1.103,00 Euro,
ab 1. Januar 2013 (+ 50 Euro) im ersten Ausbildungsjahr 904,03 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 968,14 Euro, im
dritten Ausbildungsjahr 1.071,39 Euro,
ab 1. Januar 2012 im ersten Ausbildungsjahr 854,03 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 918,14 Euro, im
dritten Ausbildungsjahr 1.021,39 Euro, ( frühere Entgelte )
3Für Schülerinnen/Schüler in der Altenpflege gelten die Übergangsregelungen in Anlage 1. (2) Das Ausbildungsentgelt wird zu dem Termin gezahlt, zu dem auch die Beschäftigten des Ausbildenden ihr Entgelt erhalten. (3) Ist wegen des Besuchs einer weiterführenden oder einer berufsbildenden Schule oder wegen einer Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung die Ausbildungszeit verkürzt, gilt für die Höhe des Ausbildungsentgelts der Zeitraum, um den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als abgeleistete Ausbildungszeit. (4) Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß. (5) Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die Auszubildenden
Nachrichtlich: Frühere Entgelte ab 1. April 2011 bis 31. Dezember 2011 im ersten Ausbildungsjahr 832,22 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 895,13 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 996,46 Euro,
im ersten Ausbildungsjahr 819,92 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 881,90 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 981,73 Euro,
ab 1. März 2009 bis 28. Februar 2010 im ersten Ausbildungsjahr 810,20 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 871,44 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 970,09 Euro,
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