Tarifvertrag über den
Rationalisierungsschutz
für Angestellte
§ 11
Übergangsvorschrift für den Bereich der VKA
Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Verwaltungen und Betriebe, für die am l.
Januar 1972 eine Regelung über den Rationalisierungsschutz bestanden hat,
solange diese Regelung fortbesteht