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Zur Durchführung des Tarifvertrages weisen wir auf folgendes hin:
l.
Der Tarifvertrag ist am l. Januar 1987 in Kraft getreten. Er gilt nur, wenn
der Wechsel der Beschäftigung bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nach dem 31. Dezember 1986 eingetreten ist bzw. eintritt. Ist der Wechsel
der Beschäftigung bzw. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem l.
Januar 1987 eingetreten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung
(Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 29.
Oktober 1971 - bekannt gegeben mit dem Gem.
RdErl. v.
17.1.1972 - SMBl. NW. 20318 -).
(FN2)
2.
Zur Durchführung des Tarifvertrages ergeht ein besonderer Erlass.
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