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RatSchTVArb

Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz
für Arbeiter des Bundes und der Länder

B Durchführungshinweise

Zur Durchführung des Tarifvertrages weisen wir auf folgendes hin:

l.


Der Tarifvertrag ist am l. Januar 1987 in Kraft getreten. Er gilt nur, wenn der Wechsel der Beschäftigung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer Rationalisierungsmaßnahme nach dem 31. Dezember 1986 eingetreten ist oder eintritt. Ist der Wechsel der Beschäftigung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem l. Januar 1987 eingetreten, verbleibt es bei der bisherigen Regelung (Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter vom 29. Oktober 1971 - bekanntgegeben mit dem Gem. RdErl. v. 7.l.1972 - SMBl. NW. 20318).

2.
Zur Durchführung des Tarifvertrages ergeht ein besonderer Erlass. (Fn 1)


II.



Die Rundverfügungen vom 14.04.1987, 12.01.1988, 18.06.1991 und 08.08.1991 (2522 - I C. 14) werden aufgehoben.

 
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