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Tarifvertrag | |
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I. Geltungsbereich |
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Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) fallen.
Protokollerklärung zu § 1:
1Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2016 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Arbeitsverhältnis nach den Abschnitten II oder III vor dem 1. Januar 2017 begonnen hat. 2Auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, findet dieser Tarifvertrag keine Anwendung. Durchführungshinweise des Bundesministers des Innern |