Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD) | |
Teil A |
Allgemeiner Teil |
Anlage 1 VKA |
Jahressonderzahlungen für die Jahre 2005 und 2006 |
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Aufgehoben mit Wirkung ab 1. Januar 2008: (1) 1Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2005 gelten im Bereich der Mitgliedverbände der VKA folgende Tarifverträge als den TVAöD ergänzende Tarifverträge:
2Die unter Satz 1 Buchst. a bis e aufgeführten Tarifverträge finden auf Auszubildende, die unter den Geltungsbereich des TVAöD fallen, nach dem 31. Dezember 2005 keine Anwendung mehr. (2) 1Die mit dem Ausbildungsentgelt für den Monat November 2006 zu zahlende Jahressonderzahlung beträgt bei Auszubildenden,
des den Auszubildenden für November 2006 zustehenden Ausbildungsentgelts nach Maßgabe der Bestimmungen des § 14 Abs. 1 bis 4. 2Der sich nach Satz 1 ergebende Betrag erhöht sich um 255,65 Euro. 3Der Erhöhungsbetrag nach Satz 2 ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Auszubildende, mit denen nach dem 30. September 2005 ein Ausbildungsverhältnis begründet wird, entsprechend |