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Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)

 

 

 

Zitierhinweis

 

 

Tarifvertrag
für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)-
vom 13. September 2005

in der Fassung
- des  Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 31. März 2008
- der Tarifeinigung vom 31.März 2012

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
und
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits


und

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) *),
vertreten durch den Bundesvorstand,
diese zugleich handelnd für
- Gewerkschaft der Polizei,
- Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,


und
dbb tarifunion
vertreten durch den Vorstand,



andererseits


wird Folgendes vereinbart:

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