5 TV Zulagen zu 33 BAT-O
Zusammentreffen von Ansprchen

 


(1) Liegen die Voraussetzungen fr mehrere Zulagen nach diesem Tarifvertrag vor, so wird jeweils nur die hchste Zulage gezahlt.

 

(2) Wird fr eine Ttigkeit, fr die eine Zulage nach diesem Tarifvertrag zusteht, eine Zulage nach 33 Abs. 1 Buchst. a BAT-O gezahlt, so wird die Zulage nach diesem Tarifvertrag nur insoweit gewhrt, als sie die Zulage nach 33 Abs. 1 Buchst. a BAT-O bersteigt.

 

(3) Neben den Zulagen nach diesem Tarifvertrag werden bei gegebenen Voraussetzungen die Zulagen der jeweiligen Protokollerklrung Nr. 1 zu den Abschnitten A und B der Anlage 1b zum BAT-O gewhrt.

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